Ontario Old Roman Catholic Church - associated, not yet full member

Statuten

  • Der Katholische Bruderbund besteht aus allen Geistlichen, Klerikern, Altardienern, Messdienern und Mitgliedern der jeweilig angeschlossenen Kirchen und Gemeinschaften.
  • Der Katholische Bruderbund wurde (nach einer Erprobungszeit [post tempus iudicium]) am 31. August 2020 begründet und besteht seit diesem Tage.  
  • Kirchen und Gemeinschaften können dem katholischen Bruderbund beitreten, wenn die geistlichen Leitungen im Katholischen Bruderbund dies einstimmig beschließen. Sie werden dadurch zu Bruderkirchen.  
  • Als Bündnispartner im Sinne der Administration gelten die dafür eingesetzten höchsten Geistlichen als Organe der jeweiligen Bruderkirche.  
  • Jede Bruderkirche hat eine eigene geistliche Leitung.  
  • Sollte eine der Bruderkirchen ihre geistliche Leitung verlieren, trägt der Bruderbund Sorge für die Wiedereinsetzung einer neuen geistlichen Leitung in Bezug auf die Beendigung der Sedisvakanz unter Wahrung und Fortführung der Traditionen.  
  • Die Traditionen, Lehren, Textkörper, Satzungen und Ordnungen der Kirchen und Gemeinschaften bleiben vollständig erhalten und werden von der jeweiligen geistlichen Leitung verwaltet. Änderungen jener haben keine Auswirkung auf die Freiheit der anderen Bruderkirchen und Gemeinschaften.  
  • Das jeweilig bestehende Kirchenrecht oder die Rechtsprechung der jeweiligen geistlichen Leitung darf nicht zum Nachteil der Mitglieder der anderen Bruderkirchen und Gemeinschaften wirken.
  • Geistliche Handlungen, Zelebrationen, Sakramentenspendungen, Segnungen, Weihen und Urkunden der Bruderkirchen werden innerhalb des Katholischen Bruderbundes als vollgültig und vollständig von Geistlichkeit und Kirchenvolk als Ganzes anerkannt. 
  • Die Kleiderordnungen der Bruderkirchen bleiben jeweilig bestehen und können angeglichen oder jeweilig verändert werden.  
  • Die Ausbildung von Klerikern und Geistlichen kann gemeinschaftlich erfolgen.  
  • Der Katholische Bruderbund wird gelöst, wenn die geistlichen Leitungen der jeweiligen Bruderkirchen und Gemeinschaften es wünschen und verfügen. 

Gemeinschaften